Kriterien / Rektor:innen- und Vizerektor:innenbeirat


Für den Bereich Wissenschaftsförderung ist ein gesondertes Gremium eingerichtet worden, welches durch die Rektor:innen und Vizerektor:innen der vier Universitäten gebildet wird. Der Beirat steht, wie die Fachbeiratsgremien für die Kulturförderungen, beratend zur Verfügung.

Aus Gründen der gezielten Förderung der universitären Forschung verpflichten sich die Antragsteller:innen, ihre Anträge parallel an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen einzureichen. Jene Projekte, die nicht parallel bei den zuständigen Universitätsstellen eingereicht wurden, werden bei der Begutachtung zurückgestellt. Universitätsnahe Institutionen und wissenschaftliche Vereinigungen sind von dieser Vorgangsweise ausgenommen.

Folgende Kriterien oder Schwerpunkte werden in die Vorprüfung eines Ansuchens an das Wissenschaftsressort der Stadt Graz einbezogen: 
  • Grazbezug
  • Gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz
  • Kooperationsprojekte von Grazer Forscher:innen mit Partner-Organisationen
  • Nachwuchsförderung
  • Innovationsförderung durch Pilotprojekte und Anschubfinanzierung für weiterführende Initiativen
  • Förderung der Druckkosten für wissenschaftliche Publikationen von Einzelpersonen (Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen). Bedingung: Open Access - zumindest des Authors Manuscript
  • Initiativen zur Stärkung des Public-to-Science-Dialogs
Nicht aus dem Wissenschaftsbudget gefördert werden können: Infrastruktur, Publikationen und Festschriften, Kongresse, Symposien, Workshops und Tagungen.

Die Rektoren-/Vizerektor:innen-Fachbeiratsberatungen finden quartalsweise statt.


Förderungsantrag